Bundesregierung plant E-Auto-Förderung
Diese staatliche Kaufpämie von bis zu 6.000 € können dich elektrisieren!
3/20/2026
Rückwirkend ab dem 01.01.2026 will die Bundesregierung die E-Mobilität mit neuen Kaufprämien für Elektroautos fördern und dabei insbesondere Haushalte mit kleinerem Einkommen entlasten. Gefördert wird sowohl der Kauf als auch das Leasing von klimafreundlichen Neufahrzeugen.
Gefördert werden:
Neufahrzeugen (A) mit rein batterie-elektrischem Antrieb
Neufahrzeugen (B) mit Plug-in-Hybrid Antrieb, bzw. Range-Extender, die bestimmte CO2-Anforderungen erfüllen
Die Höhe der neuen E-Auto-Förderung hängt von Ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (evE) und der Zahl Ihrer Kinder ab. Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt in der Regel die mögliche Kaufprämie für Ihr Elektroauto aus.
Die Förderung richtet sich vor allem an Privatpersonen und Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, die ein umweltfreundliches Fahrzeug anschaffen möchten. Besonders attraktiv ist die Elektroauto-Förderung 2026 für Familien, die ihre Mobilitätskosten senken und gleichzeitig auf klimafreundliche Antriebe umsteigen wollen.
Neue E-Auto-Förderung ab dem 01.01.2026
Wer kann die E-Auto-Prämie beantragen?
Antragstellung: So sichern Sie sich die E-Auto-Förderung
Den Förderantrag können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 – und spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs – online stellen. Der Antrag läuft digital über ein zentrales Portal, in dem Sie alle Unterlagen hochladen und Ihre Förderbescheid abrufen können.
Für den Antrag benötigen Sie:
Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Die zwei letzten Einkommensteuerbescheide
Wichtig: Sie müssen das Auto mindestens 36 Monate lang behalten (Mindesthaltedauer). Bei vorzeitigem Verkauf oder Halterwechsel kann die E-Auto-Prämie ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Kauf oder Leasing: Was wird genau gefördert?
Egal ob Sie ihr Elektroauto klassisch kaufen oder per Leasing nutzen – beide Varianten sind förderfähig, solange das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt (batterie-elektrisch bzw. förderfähiger Plug-in-Hybrid) und im relevanten Zeitraum zugelassen wird.
Typische Einsatzszenarien:
Privat genutztes E-Auto für den Alltag
Dienstwagen mit privater Mitbenutzung
Familienfahrzeug mit mehreren Fahrern im Haushalt
Wichtig: Gerade bei Plug-in-Hybriden ist wichtig, dass die offiziellen CO₂-Grenzwerte und ggf. elektrische Mindestreichweiten eingehalten werden, damit die Förderung bewilligt wird.
Mein Tipp: Vorher steuerlich durchrechnen lassen
Bevor Sie sich endgültig für ein bestimmtes Modell, einen Kauf oder ein Leasing entscheiden, sollten Sie die Situation unbedingt steuerlich durchrechnen lassen. Gerade in Kombination mit:
betrieblicher Nutzung
Dienstwagenregelung (1%-Regel, 0,25%-Regel etc.)
gemischt privat und betrieblich genutzten Fahrzeugen
kann die richtige Gestaltung den Unterschied von mehreren Tausend Euro über die gesamte Haltedauer machen. Eine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe kann helfen, die E-Auto-Förderung 2026, steuerliche Vorteile und laufende Kosten optimal aufeinander abzustimmen.
Neugierig?
Wenn Sie wissen wollen, ob sich ein E-Auto für Sie wirklich lohnt, melden Sie sich gerne bei uns!


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